Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen
Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Trägerin oder Träger eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke betreiben wollen, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Die Krankenhausapotheke ist Funktionseinheit eines Krankenhauses. Sie ist für die sichere und ordnungsgemäße Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zuständig.
Außerdem informiert und berät sie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Patientinnen und Patienten über die eingesetzten Arzneimittel und Medizinprodukte.
Um die Betriebserlaubnis erhalten zu können, müssen Sie die vorgeschriebenen Räumlichkeiten nachweisen und eine Apothekerin oder einen Apotheker, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt, als Leitungskraft beschäftigen.
Ein Krankenhaus benötigt nicht zwingend eine eigene Krankenhausapotheke, sondern kann sich auch von der Apotheke eines anderen Krankenhauses oder einer öffentlichen Apotheke (krankenhausversorgende Apotheke) auf vertraglicher Basis versorgen lassen.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Adresse
Postanschrift
(Zentrale Postanschrift)
Postfach 11 03 52
64218 Darmstadt
Hausanschrift
(Zentrale Hausanschrift)
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Apothekerin oder einen Apotheker anstellen, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt
- Nachweise über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume für Krankenhausapotheken
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 09.10.2025
Stichwörter
Apotheke, Apothekenbetrieb, Krankenhausträger, Leiter Krankenhausapotheke, Krankenhausversorgungsvertrag, Apothekenbetriebserlaubnis, Betrieb Krankenhausapotheke, Arzneimittelversorgung, Leiterin Krankenhausapotheke, Arzneimittel