• Bad Nauheim (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Ansprechpartner

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie

Adresse

Postanschrift

Postfach 120142

64238 Darmstadt

(Zentrale Postanschrift)

Hausanschrift

Heinrich-Hertz-Str. 5

64295 Darmstadt

(Zentrale Hausanschrift)

Kontakt

Telefon: +49 611 3259-1000

Telefax: +49 611 32759-1999

E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 02.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Voraussetzungen

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Fristen

Der Antrag sollte vor dem  gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:

Antragsfrist: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Kosten

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Gebühr 1.500,00 EUR

für die Prüfung der Baupläne.: Gebühr 110,00 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 08.07.2022

Version

Technisch erstellt am 26.01.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Krankenhausträger, Leiter Krankenhausapotheke, Krankenhausversorgende Apotheke, Krankenhausversorgungsvertrag

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019