Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen
Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.
Beschreibung
Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.
Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.
zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung V Pharmazie
Adresse
Postanschrift
(Zentrale Postanschrift)
Postfach 11 03 52
64218 Darmstadt
Hausanschrift
(Zentrale Hausanschrift)
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt
Kontakt
Internet
Formulare
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Voraussetzungen
- Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
- Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
- Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem
- Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
- Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.10.2020
Stichwörter
Apotheke ohne Labor, Zweigapotheke, Betriebserlaubnis Zweigapotheke, Notstand Arzneimittelversorgung