Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Albert (Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Gaubatz (Fahrerlaubnisbehörde)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-0
Frau Kling (Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Scherping (Teamleitung Fahrerlaubnisbehörde)
Frau Witte (Fahrerlaubnisbehörde)
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise für Langen (Hessen): Spezialisierung
- Fahrerlaubnis - Vollmacht
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV)
- Fahrerlaubnis - Ersatz, Umtausch, Umstellung - Antrag (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Ersatz, Umtausch, Umstellung - Antrag
- Fahrerlaubnis - Vollmacht (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Zeugnis über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der FeV) (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung (Ausfüllassistent)
- Fahrerlaubnis - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV) (Ausfüllassistent)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie müssen Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
alter Führerschein, Befristet, Führerscheinumstellung, Ungültig, EU-Führerschein, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein, Ausstellung, Führerschein, Gültigkeit, Führerscheindokument, abgelaufener Führerschein, Umtausch, Ablauf, Führerschein abgelaufen, Kartenführerschein, Beantragung neuer Führerschein