Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab bzw. ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Hinweise für Erlensee: Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, muss in ein aktuelles Führerscheinmodell umgetauscht werden. Die Umtauschfristen ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:
Führerscheinumtausch für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine
Geburtsjahr
Umtauschfrist
vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Führerscheinumtausch für alte, nicht befristete Kartenführerscheine
Ausstellungsjahr
Umtauschfrist
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles Lichtbild nicht älter als ½ Jahr
(Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- alter Führerschein
- Umtauschgebühr von 25,30 €
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, muss in ein aktuelles Führerscheinmodell umgetauscht werden. Die Umtauschfristen ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen:
Führerscheinumtausch für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine
Geburtsjahr
Umtauschfrist
vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Führerscheinumtausch für alte, nicht befristete Kartenführerscheine
Ausstellungsjahr
Umtauschfrist
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- aktuelles Lichtbild nicht älter als ½ Jahr
(Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- alter Führerschein
- Umtauschgebühr von 25,30 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Für Erlensee wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Führerschein
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
- Sie müssen Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes) stellen.
Fristen
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022
Stichwörter
Beantragung neuer Führerschein, neuer Führerschein, EU-Führerschein, Gültigkeit, Ablauf, Führerscheinumstellung, Fahrerlaubnis, Kartenführerschein, Umtausch, Führerscheindokument, Ausstellung, Führerschein abgelaufen, Ungültig, abgelaufener Führerschein, alter Führerschein, Führerschein, Befristet