Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt:
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
- Vor 1953 - 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
- 1971 oder später - 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
- 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
- 2008 - 19. Januar 2029
- 2009 - 19. Januar 2030
- 2010 - 19. Januar 2031
- 2011 - 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033
(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Führerscheinstelle
Beschreibung
Rollstuhlgeeignet mit Begleitperson
Adresse
Hausanschrift
An der Haune 8
36251 Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06621 87-3415
E-Mail: fuehrerscheinstelle@hef-rof.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld
Adresse
Hausanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06621 87-0
E-Mail: landkreis@hef-rof.de
Internet
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg
Adresse
Hausanschrift
Lindenstr. 1
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06623 817-0
E-Mail: bsb-rof@hef-rof.de
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bearbeitungsdauer
- je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft Energie Verkehr und Wohnen am 14.08.2020
Stichwörter
Führerschein, Führerschein umtauschen, rosa Papierführerschein, grauer Papierführerschein, Lappen, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Kartenführerschein, Umtausch, alte Fahrerlaubnis, alter Führerschein, Führerscheinumstellung