Führerschein Ausstellung Umtausch eines Führerscheins alten Rechts
    99108049012001

    Umtausch eines alten Führerscheins in einen neuen Führerschein

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Informationen ergibt:

    Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

    Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    • Vor 1953 - 19. Januar 2033
    • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
    • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
    • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
    • 1971 oder später - 19. Januar 2025

    Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

    Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

    • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
    • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
    • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
    • 2008 - 19. Januar 2029
    • 2009 - 19. Januar 2030
    • 2010 - 19. Januar 2031
    • 2011 - 19. Januar 2032
    • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

    (*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Rollstuhlgeeignet mit Begleitperson

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Haune 8
    36251 Bad Hersfeld

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Str. 12
    36251 Bad Hersfeld

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06621 87-0

    E-Mail: landkreis@hef-rof.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bürgerservice-Büro Rotenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstr. 1
    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Bitte beachten: Samstags nur mit vorheriger Terminbuchung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06623 817-0

    E-Mail: bsb-rof@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Bearbeitungsdauer

    • je nach Auslastung der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft Energie Verkehr und Wohnen am 14.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2021
    Technisch geändert am 06.02.2026

    Stichwörter

    Führerschein, Führerschein umtauschen, rosa Papierführerschein, grauer Papierführerschein, Lappen, Fahrerlaubnis, EU-Führerschein, Kartenführerschein, Umtausch, alte Fahrerlaubnis, alter Führerschein, Führerscheinumstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019