Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen
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    Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

    Beschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war. Die Geburt wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

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    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5665 949933

    Fax: +49 5665 949999

    E-Mail: standesamt@gemeinde-guxhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • SEPA-Überweisung
    • Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
        • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
           
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

      Formulare

      • Formulare: keine
      • Online-Dienst: keine
      • Schriftform erforderlich:
      • Persönliches Erscheinen nötig: ja

      Voraussetzungen

      Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.

      Handlungsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

      Verfahrensablauf

      • Der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
      • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.

      Fristen

      Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

      Bearbeitungsdauer

      0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)

      Kosten

      Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

      Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6,00 EUR bis 12,00 EUR

      Hinweise für Hessen: Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

      Die Beurkundung erfolgt gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

      Version

      Technisch erstellt am 20.01.2021

      Technisch geändert am 26.02.2025

      Stichwörter

      Seeschiff, Geburtsurkunde, See, Marine, Nachbeurkundung, Deutsch, Bundeswehr, Registrierung, Erstbeurkundung, Standesamt I, Berlin, Erstregistrierung, Bundesflagge

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 14.05.2025

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ:

      English

      Technisch erstellt am 07.07.2021

      Technisch geändert am 26.11.2019