Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen
Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.
Beschreibung
Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war. Die Geburt wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Standesamt I in Berlin.
Ansprechpartner
Für Herbstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst: keine
- Schriftform erforderlich:
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.
Verfahrensablauf
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.
Fristen
Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
Bearbeitungsdauer
0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)
Kosten
Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6.0 EUR bis 12.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Ausland, Geburtsurkunde, See, Erstregistrierung, Bundeswehr, Registrierung, Berlin, Standesamt I, Erstbeurkundung, Bundesflagge, Seeschiff, Nachbeurkundung, Marine, Deutsch