Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Geburtsurkunde Ausstellung bei Geburt im Ausland sowie in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern

    Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt in den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie beim Standesamt I in Berlin.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregistereintrags eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

      • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
        • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
        • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
      • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

      Formulare

      • Formulare:
      • Online-Dienst vorhanden: Ja
      • Schriftform erforderlich: nein
      • Persönliches Erscheinen nötig: nein

      Voraussetzungen

      Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

      • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
        • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
        • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
        • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
        • Geschwister mit berechtigtem Interesse
      • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung reichen Sie beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin ein.

      Verfahrensablauf

      • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
      • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
      • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

      Fristen

      Es sind keine Fristen zu beachten.

      Kosten

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

      Gültigkeitsgebiet

      Hessen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022

      Version

      Technisch geändert am 08.07.2024

      Stichwörter

      Konsularregister, Berlin Ehemalige, Ostgebiete, Geburt, Kolonialregister, Ausland, Nachweis, Geburtsurkunde, Standesamt I, Deutsche

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de