Geburtszeit Bescheinigung
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburtszeit benötigen, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beantragen. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat.
Beschreibung
Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis für die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- Standesamt, das die Geburt beurkundet hat
Ansprechpartner
Gemeinde Fuldatal - Standesamt, Bestattungswesen (Fachgebiet 3.2)
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 15:00 Uhr
Kontaktperson
StA Patrick Gries
Postanschrift
Am Rathaus 9
34233 Fuldatal
Fax: +49 561 9818-2009
Telefon Festnetz: +49 561 9818-1303
E-Mail: standesamt@fuldatal.de
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person.
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst: je nach Angebot des Amtes
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung der Ausstellung der Bescheinigung kann ein Antrag auf Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht gestellt werden, § 49 Abs. 1 PStG.
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage.
0 bis 5 Tage
Kosten
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
Hinweise (Besonderheiten)
- Geburtszeit Bescheinigung
- Beantragung sollte - wenn möglich - online über die jeweiligen Portale der Städte und Gemeinden erfolgen
- die Bescheinigung ist als Nachweis für die Bürgerinnen und Bürger gedacht
- die Bescheinigung wird in Briefform ohne besonderes Formerfordernis versendet
- eine Apostillierung oder Legalisation erfolgt nicht
- zuständig: Standesamt, das die Geburt beurkundet hat
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2022
Stichwörter
Geburtszeit, Auskunft, Geburt, Erteilung