Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Berufsausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Berufsausbildung

    Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in Deutschland kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen befristet in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum von 12 Monaten nicht ausgenutzt wurde. Sollten Sie  während dieser Zeit  keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung auch dann ausgeschlossen. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.

    Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

    Hinweise für Wetteraukreis: Aufenthaltserlaubnis

    Aufenthaltserlaubnis

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Europaplatz, Gebäude A

    61169 Friedberg (Hessen)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag           07:30 - 12:00 Uhr, 13:20 – 16:00 Uhr

    Dienstag         07:30 - 12:00 Uhr, 13:20 – 16:00 Uhr

    Mittwoch         07:30 – 12:00 Uhr

    Donnerstag     07:30 - 12:00 Uhr, 13:20 – 18:00 Uhr

    Freitag            07:30 – 12:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Ausländeramt, Ausländerbehörde

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    • Nachweis über eine Krankenversicherung
    • Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreich abgeschlossener schulischer oder betrieblicher Ausbildung im Bundesgebiet sein, die den Höchstzeitraum von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat.

    Außerdem müssen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Dies sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen. Die Aufenthaltserlaubnis ist einschließlich einer Verlängerung auf 12 Monate befristet.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.

    Kosten

    Gebühr ab 93.00 EUR bis 96.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche, Aufenthalt nach Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de