• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach  Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.

Beschreibung

Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

Formulare

  • Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
  • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Voraussetzungen

Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

Kosten

Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.03.2022

Version

Technisch erstellt am 05.01.2021

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Wasserpfennig, Verrechnung, Durchlaufkühlung, Wasserentnahme, Entgeltsatz, oberirdisches Gewässer, Kreislaufkühlung, Wasserversorger, Entgeltpflicht, Grundwasserentnahme, hocheffiziente KWK-Anlagen, Brunnen, Kosten, Geothermie, Grundwasser, Oberflächenwasser, Messeinrichtung, Wassercent, Wasserentnahmeentgelt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019