Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung
Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.
Beschreibung
Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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Formulare
- Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- Wasserentnahmeentgeltgesetze der Länder
Verfahrensablauf
Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.03.2022
Stichwörter
Grundwasser, Wasserentnahme, Brunnen, Oberflächenwasser, hocheffiziente KWK-Anlagen, Messeinrichtung, Durchlaufkühlung, Grundwasserentnahme, Wassercent, Entgeltsatz, Entgeltpflicht, Wasserentnahmeentgelt, Kosten, Verrechnung, Geothermie, Wasserversorger, oberirdisches Gewässer, Kreislaufkühlung, Wasserpfennig