Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.
Beschreibung
Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.
Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.
- Ärztliche Behandlungen
- Krankenpflege
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
-
Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.
Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.
zuständige Stelle
Im Bereich der Unfallversicherung ist der jeweils im Einzelfall zuständige Unfallversicherungsträger zuständig. Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der einzelnen Unfallversicherungsträger finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen HandKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Unfallkasse Hessen
Kontakt
Fax: 069 29972-133
Telefon Festnetz: 069 29972-440
E-Mail: ukh@ukh.de
Internet
Stichwörter
Unfallversicherung Unfallkasse Unfall
erforderliche Unterlagen
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Voraussetzungen
Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 26 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 27ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 26 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
Rehabilitation, Medizinische Rehabilitation, Reha-Klinik, Unfallversicherung, Unfallversicherungsleistung, Erwerbsfähigkeit