Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
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    Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.

    Beschreibung

    Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Linsengericht

    Adresse

    Besucheranschrift

    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:

    Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr.

    Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie gerne einen persönlichen Termin vereinbaren! 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6051 709-0

    Fax: +49 6051 709-900

    E-Mail: info@linsengericht.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.

    Kosten

    Hinweise für Hessen: Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen

    Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2020
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Nachbeurkundung, Sterbefall im Ausland, Bundesflagge, Marine, Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Bundeswehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019