Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.
Beschreibung
Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Linsengericht
Adresse
Besucheranschrift
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie gerne einen persönlichen Termin vereinbaren!
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.
Kosten
Hinweise für Hessen: Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Nachbeurkundung, Sterbefall im Ausland, Bundesflagge, Marine, Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Bundeswehr