Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Wenn eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Sterbefall in seinem Sterberegister.
Beschreibung
Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
- Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.
Kosten
Hinweise für Hessen: Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Nachbeurkundung, Sterbefall im Ausland, Bundesflagge, Marine, Erstbeurkundung, Erstregistrierung, Sterbefall auf ausländischen Seeschiff, Bundeswehr