Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Es ist möglich, dass Sie sich eine deutsche Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Driedorf - Fachdienst Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Parkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Hinweis:
Mittwoch Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 2775 9542-20
Telefon: +49 2775 9542-21
Telefon: +49 2775 9542-22
Telefax: +49 2775 9542-99
E-Mail: buergerdienste@driedorf.de
Kontaktperson
Herr Georg (Sachbearbeiter)
Frau Lenzer (Sachbearbeiterin)
Frau Menges (Sachbearbeiterin)
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.
Stichwörter
Abteilung Ordnung, Bürgerbüro, Bürgerservice, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Führungszeugnis, Fundbüro, Geburtsurkunden, Heiraten, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Ordnung, Ordnungsamt, Pass, Passamt, Pässe, Personalausweis, Standesamt, Sterbeurkunde, Trauung, Trauungen
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
für die Beurkundung eines Sterbefalls, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 47.00 EUR
für die Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR
bei gleichzeitiger Bestellung jedes weiteren Exemplars, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Sterbefall im Ausland, Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde