Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland
Es ist möglich, dass Sie sich eine deutsche Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach telefonischer Terminvereinbarung
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06123 697-119
Telefon: 06123 697-120
Telefon: 06123 697-122
Telefax: 06123 697-599
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Kontaktperson
Frau Maike Krancher
Lieferanschrift
Hausanschrift
Fax: 06123 697-599
Telefon Festnetz: 06123 697-122
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Frau Elke Popp-Debo
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06123 697-599
Telefon Festnetz: 06123 697-120
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Frau Claudia Vogt
Hausanschrift
Lieferanschrift
Fax: 06123 697-599
E-Mail: standesamt.or@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-119
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
für die Beurkundung eines Sterbefalls, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 47.0 EUR
für die Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.0 EUR
bei gleichzeitiger Bestellung jedes weiteren Exemplars, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 6.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Sterbefall im Ausland, Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde