Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
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    Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    (Rathaus Ziegenhain)

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Dienstag          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Mittwoch          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

    Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12,00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2020

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019