Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Schwalmstadt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6691 207-0
E-Mail: standesamt@schwalmstadt.de
Kontaktperson
Herr Dirk Herter
Hausanschrift
E-Mail: t.hellwig@schwalmstadt.de
Telefon Festnetz: +49 6691 207-231
Fax: +49 6691 207-44231
Herr Kevin Trübelhorn
Hausanschrift
Fax: +49 6691 20744-235
Telefon Festnetz: +49 6691 207-235
E-Mail: k.truebelhorn@schwalmstadt.de
Frau Carmen Zulauf
Internet
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12,00 EUR
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6,00 EUR
Hinweise für Hessen: Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff