Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde