Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

    Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

    Beschreibung

    Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

    • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
    • die Mundhygiene zu verbessern
    • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
    • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

    Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

    Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

    Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

    Ansprechpartner

    53.4 - Schulärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Zu den Aufgaben unserer Teams gehören unter anderem

    • Einschuluntersuchungen
    • Beratungen und Untersuchungen bei allgemeinen Schulproblemen, z.B. Beschulbarkeit, Schulverweigerung, Schülerbeförderung
    • Schulsportatteste
    • Impfberatungen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
    • Schulärztliche Untersuchungen Seiteneinsteigende (Schüler, die nicht in Deutschland eingeschult wurden)
    • Jugendzahnärztliche Reihenuntersuchungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5300

    Telefax: 05681 775-5305

    E-Mail: gesundheitswesen@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

    Unterstützende Institutionen

    Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Hessen (LAGH)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, zahnärztlicher Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019