Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ansprechpartner
Für Kirtorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Unterstützende Institutionen
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Hessen (LAGH)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021
Stichwörter
zahnärztlicher Dienst, Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe