• Waldeck (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Jugendlichen

Jugendgesundheitsuntersuchung

Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Beschreibung

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden.

Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die behandelnde Kinder- und Jugendärztin bzw. der behandelnde Kinder- und Jugendarzt führt die Gesundheitsuntersuchung durch.

Ansprechpartner

Hessisches Kindervorsorgezentrum

Adresse

Hausanschrift

Theodor-Stern-Kai 7

60596 Frankfurt am Main

Kontakt

Telefon: 069 630187501(für Eltern)

Telefon: 069 630187501(für Arztpraxen)

E-Mail: kvu@ukffm.de(für Eltern)

E-Mail: arzt.kvu@kgu.de(für Arztpraxen)

Internet

Version

Technisch geändert am 30.07.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes.

Formulare

Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

  • J1 13. -14. Lebensjahr

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung in der jeweils gültigen Fassung

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Für die Durchführung der J-Untersuchungen sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Kosten

Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Zahlreiche Krankenkassen bieten zudem zwischen dem 16. und 17 Lebensjahr als freiwillige Leistung eine weitere Vorsorgeuntersuchung, die J2, an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.06.2022

Version

Technisch erstellt am 29.12.2020

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Krankenkassenleistung, Jugendliche, Gesundheitsuntersuchung, Kinder-Richtlinie, Kassenleistung, Gesundheit, J1, Kinder, Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019