Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Jugendlichen

    Jugendgesundheitsuntersuchung

    Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.

    Beschreibung

    Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden.

    Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die behandelnde Kinder- und Jugendärztin bzw. der behandelnde Kinder- und Jugendarzt führt die Gesundheitsuntersuchung durch.

    Ansprechpartner

    Hessisches Kindervorsorgezentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Stern-Kai 7

    60596 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Telefon: 069 630187501(für Eltern)

    Telefon: 069 630187501(für Arztpraxen)

    E-Mail: kvu@ukffm.de(für Eltern)

    E-Mail: arzt.kvu@kgu.de(für Arztpraxen)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes.

    Formulare

    Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.

    Voraussetzungen

    Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten: 

    • J1 13. -14. Lebensjahr

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung in der jeweils gültigen Fassung

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Für die Durchführung der J-Untersuchungen sind keine besonderen Fristen zu beachten.

    Kosten

    Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
    Zahlreiche Krankenkassen bieten zudem zwischen dem 16. und 17 Lebensjahr als freiwillige Leistung eine weitere Vorsorgeuntersuchung, die J2, an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 13.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kinder, J1, Gesundheitsuntersuchung, Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung, Krankenkassenleistung, Kinder-Richtlinie, Jugendliche, Kassenleistung, Gesundheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de