Europawahl Durchführung
Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Guxhagen - Abteilung I Haupt- und Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do 14.00 Uhr – 17.30 Uhr Terminsprechzeit
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- Ausweisdokument
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Verfahrensablauf
Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:
- Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum. Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
- Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
- Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
- Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
- Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Fristen
am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2022
Stichwörter
Wahlen, Wahl, Europawahl, Wähler, Wählerin