Europawahl Durchführung
    99128003058000

    Europawahl Durchführung

    Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Abteilung I Haupt- und Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2
    34302 Guxhagen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19
    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 566 594990

    Fax: +49 566 5949999

    E-Mail: info@gemeinde-guxhagen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Bargeldzahlung
    • SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
    BIC: GENODEF1HRV
    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen
    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
    BIC: HELADEF1MEG
    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
    Wir sind für Sie da:
    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechzeit)
    Mo. 13:30 - 15:30 Uhr (offene Sprechzeit)
    Di. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr  (Terminsprechzeit)
    Do. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)
    Do. 14:00 - 17:30 Uhr (Terminsprechzeit)
    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (Terminsprechzeit)

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
    Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


    Bezahlmöglichkeiten: SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.), Barzahlung

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum.  Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
    • Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
    • Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
    • Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
    • Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 28.12.2020
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Wahl, Wählerin, Wähler, Europawahl, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019