Europawahl Durchführung

    Europawahl Durchführung

    Wie die Stimmabgabe im Wahlraum bei einer Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem amtlichen Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    Ansprechpartner

    Für Fernwald wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Die Wählerin oder Wähler betritt den Wahlraum. Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
    • Die Wählerin oder Wähler kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
    • Die Wählerin beziehungsweise der Wähler tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
    • Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
    • Die Wählerin oder der Wähler wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

    Fristen

    am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Wahlkabine darf nur einzeln betreten werden, außer wenn eine Hilfsperson zur Stimmabgabe benötigt wird. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wahlen, Wähler, Europawahl, Wahl, Wählerin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de