Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn die Wahl beendet ist, stellen die Wahl- und Briefwahlvorstände für ihre jeweiligen Wahl- und Briefwahlbezirke fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen die Kreiswahl- oder Stadtwahlausschüsse fest, wie viele Stimmen innerhalb des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem Feststellungen der Wahlvorstände berichtigen und über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend beschließen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss darf die Ergebnisse der Landeswahlausschüsse rechnerisch berichtigen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde - Ordnungsamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter*in, Tel. 05665/7909-0 oder per E-Mail:info@gemeinde.edermuende.de

    Kontakt

    Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)

    Telefax: 05665 7909-90

    E-Mail: bgm.petrich@gemeinde.edermuende.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Paypal, Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33

    BIC:

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00

    BIC:

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Barzahlung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.))

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Edermünde - Wahlen

    Aktuelles

    Das Wahlamt ist für die Vorbereitung und Durchführung bspw. des Bügermeisters / der Bürgermeisterin im Wege der Direktwahl zuständig.
    Zu den Aufgaben gehört ebenalls die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen, Landtagswahl, Bundestagswahl sowie der Europawahl.

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter*in, Tel. 05665/7909-0 oder per E-Mail:info@gemeinde.edermuende.de

    Kontakt

    Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)

    Telefax: 05665 7909-90

    E-Mail: bgm.petrich@gemeinde.edermuende.de

    Internet

    Stichwörter

    Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
    • Anlage 30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch im Rahmen der Wahlprüfung beim Deutschen Bundestag.

    Verfahrensablauf

    Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:

    • Die Wahl- und Briefwahlvorstände stellen jeweils das Ergebnis im Wahl- und Briefwahlbezirk fest, fertigen eine Niederschrift und übergeben diese der Gemeindebehörde.
    • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse aller Wahl- und Briefwahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
    • Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.
    • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.
    • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.

    Fristen

    entfällt

    Bearbeitungsdauer

    circa 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 28.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wahlergebnis, Wahlhandlung, Wahlvorstand, Wahl, Wahlen, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)