Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Änderung
    99019033011000

    Änderung einer schon eingetragenen Ausbildung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Änderungen sind ebenfalls zu beantragen.

    Beschreibung

    Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend.

    Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.

    Ihr Vorteil daraus:

    • Vertrag und Ausbildungsplan werden nach der aktuellen Rechtslage (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, ggfs. Richtlinien) überprüft;
    • Weitere vereinbarte Rechte und Pflichten (z. B. Tarifrecht, Schutzrechte) werden betrachtet und Mängel angezeigt;
    • Der Ausbildungsplan wird gemäß den Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung bewertet, somit können Mängel bereits vor Durchführung überarbeitet werden;
    • Mit dem Eintrag wird bereits eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt;
    • Die Bescheinigung des Eintrages wird im Rahmen eventueller Ausbildungsförderungen verlangt.
       

    Online-Dienst

    Antrag auf Änderung des Eintrags im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse

    ID: L100001_424911617

    Beschreibung

    Jeder Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufes nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist in das Berufsausbildungsverzeichnis einzutragen. Mit diesem Online-Formular beantragen Sie die Änderung eines Eintrags im Berufsausbildungsverzeichnis. Gründe können hierbei Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sein, sowie die Änderung bezüglich einer Teilzeitausbildung. Das RP Gießen als zuständige Stelle prüft die nach dem BBiG relevanten Daten sowie Unterlagen und nimmt die Änderung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vor. Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen oder Nachforderungen von Unterlagen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2025

    Technisch geändert am 04.06.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 21 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

    Adresse

    Hausanschrift

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    (Besucheradresse)

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    E-Mail: zustaendigestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geänderter Vertrag
    • Geänderter Ausbildungsplan
    • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
    • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung
    • Stellungnahme der Ausbildungsstätte (bei Verlängerung)
    • Begründendes Dokument (bei Verkürzung)

    Voraussetzungen

    Sie müssen Änderungen einer Ausbildung im Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.

    Handlungsgrundlage(n)

    • Berufsbildungsgesetz (BBiG in der Fassung vom 01.01.2020)
      • §§ 3, 4 und 5 Anwendungsbereich, Anerkennung von Ausbildungsberufen, Ausbildungsordnung
      • § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildung
      • § 7 a Teilzeitberufsausbildung
      • § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung
      • §§ 10 bis 12 Vertrag, Vertragsniederschrift, Nichtige Vereinbarungen
      • § 36 Antrag und Mitteilungspflichten i. V. m. § 34 Einrichten und Führen und § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
      • § 101 (1) Nr. 8 Bußgeldvorschriften
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • aktuelle Tarifvereinbarungen
    • tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Fristen

    Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (In Stoßzeiten (z. B. in Prüfungszeiten oder vor Ferien) kann sich diese Zeitspanne erhöhen.)

    Kosten

    Der Eintrag ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Änderung, Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildungsverzeichnis, Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse, Ausbildung, Registrierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019