Beantragen einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte.
Beschreibung
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte. Die härtefallbegründenden Umstände sind auch weiterhin gegeben. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für Sie auch weiterhin eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.
Außerdem dürfen die Gründe, die ein Ausreisehindernis begründen, sowie die sonstigen einer Beendigung des Aufenthalts entgegenstehenden Gründe nicht entfallen sein.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis müssen weiterhin gegeben sein (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, geklärte Identität, kein Ausweisungsinteresse), sofern die Ausländerbehörde nicht im Ermessen hiervon absieht.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie weiterhin nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Sie kann nur auf Antrag durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.
Ihnen gegenüber kann auch weiterhin eine Wohnsitzauflage erlassen werden.
Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII) und Kindergeld.
Ein Familiennachzug ist ausgeschlossen.
Sie haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können nur im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises
Ansprechpartner
Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Abdulhaqov
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben DIZ - GASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1377
E-Mail: s.abdulhaqov@kreis-offenbach.de
Frau Akcadag
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben BENI - CAU
Hausanschrift
E-Mail: s.akcadag@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1372
Frau Behse
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben VASI - Z
Hausanschrift
E-Mail: l.behse@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1364
Frau Erden
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben MEK - NOOM
Hausanschrift
E-Mail: s.erden@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1373
Frau Fliedner
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KARB - KUO
Hausanschrift
63128 Dietzenbach
Telefon Festnetz: 06074 8180-1356
E-Mail: j.fliedner@kreis-offenbach.de
Frau Geidel
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben ALQ - BENH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1361
E-Mail: l.geidel@kreis-offenbach.de
Frau Heidenreich
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben HIR - KARA
Hausanschrift
E-Mail: d.heidenreich@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1301
Frau Hofmeister
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KUP - MEJ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1367
E-Mail: k.hofmeister@kreis-offenbach.de
Frau Marelja
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben CAV - DIY
Hausanschrift
E-Mail: z.marelja@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1302
Frau Nazir
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben STAS - VASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1342
E-Mail: s.nazir@kreis-offenbach.de
Herr Neziri
Frau Özer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben GASI - HIQ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1363
E-Mail: h.oezer@kreis-offenbach.de
Frau Orak
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben SAMO - STAR
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1354
E-Mail: m.orak@kreis-offenbach.de
Frau Pervan
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben QUR - SAMN
Hausanschrift
E-Mail: k.pervan@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1341
Frau Yazer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben NOON - QUQ
Hausanschrift
E-Mail: g.yazer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1345
Frau Sarikaya
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - ALP
Hausanschrift
E-Mail: a.sarikaya@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1300
Frau Sas
Herr Fiedler
Herr Pesoldt
Frau Arnaut-Biogradlija
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1359
erforderliche Unterlagen
- bisherige Aufenthaltserlaubnis
- aktuelles biometrisches Foto
- Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde; Staatsangehörigkeitsausweis
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
Erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Die Aufenthaltserlaubnis wird verlängert, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorliegen müssen, weiterhin vorliegen.
- Vorliegen eines Antrages auf Verlängerung
- keine Versagungsgründe
- kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Abs. 1 i. V. m. § 25 Abs. 4 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 45 Aufenthaltsverordnung ( AufenthV)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 12 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 29 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 44 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 44a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 78a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) [
- § 50 Aufenthaltsverordnung ( AufenthV)
- § 53 Aufenthaltsverordnung ( AufenthV)
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis - bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Haben Sie fristgemäß (vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis) einen Antrag auf Verlängerung gestellt, gilt Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde
Fristen
Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis:
- Grundsätzlich nur für Zeitraum, der für Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist, längstens drei Jahre
Bearbeitungsdauer
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Kosten
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Monaten ist eine Gebühr in Höhe von 96 Euro fällig (bei Minderjährigen 48 Euro). Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten ist eine Gebühr in Höhe von 93 Euro fällig (bei Minderjährigen 46,50 Euro).
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung bei bei weiterem Vorliegen außergewöhnlicher Härte, Härte, außergewöhnliche, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung