Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Studium beantragen
Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten.
Beschreibung
Sie haben als Absolventin oder Absolvent einer deutschen Hochschule einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 18 Monate in direktem Anschluss an das Studium erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 18 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für Sie örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Fachdienst Ausländerangelegenheiten - Allgemeines Aufenthaltsrecht, Einreise
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Abdulhaqov
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben DIZ - GASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1377
E-Mail: s.abdulhaqov@kreis-offenbach.de
Frau Akcadag
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben BENI - CAU
Hausanschrift
E-Mail: s.akcadag@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1372
Frau Behse
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben VASI - Z
Hausanschrift
E-Mail: l.behse@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1364
Frau Erden
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben MEK - NOOM
Hausanschrift
E-Mail: s.erden@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1373
Frau Fliedner
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KARB - KUO
Hausanschrift
63128 Dietzenbach
Telefon Festnetz: 06074 8180-1356
E-Mail: j.fliedner@kreis-offenbach.de
Frau Geidel
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben ALQ - BENH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1361
E-Mail: l.geidel@kreis-offenbach.de
Frau Heidenreich
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben HIR - KARA
Hausanschrift
E-Mail: d.heidenreich@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1301
Frau Hofmeister
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben KUP - MEJ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1367
E-Mail: k.hofmeister@kreis-offenbach.de
Frau Marelja
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben CAV - DIY
Hausanschrift
E-Mail: z.marelja@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1302
Frau Nazir
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben STAS - VASH
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1342
E-Mail: s.nazir@kreis-offenbach.de
Herr Neziri
Frau Özer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben GASI - HIQ
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1363
E-Mail: h.oezer@kreis-offenbach.de
Frau Orak
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben SAMO - STAR
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1354
E-Mail: m.orak@kreis-offenbach.de
Frau Pervan
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben QUR - SAMN
Hausanschrift
E-Mail: k.pervan@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1341
Frau Yazer
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben NOON - QUQ
Hausanschrift
E-Mail: g.yazer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1345
Frau Sarikaya
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - ALP
Hausanschrift
E-Mail: a.sarikaya@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-1300
Frau Sas
Herr Fiedler
Herr Pesoldt
Frau Arnaut-Biogradlija
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-1359
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass,
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte),
- Nachweis über eine Krankenversicherung,
- Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums,
- 1 aktuelles biometrisches Foto,
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Formulare: Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Studium im Bundesgebiet. Der Höchstzeitraum von 18 Monaten ist noch nicht ausgeschöpft.
Außerdem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt
- eine geklärte Identität
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 5 bis 6 Wochen, abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlichen Ausländerbehörde.
Kosten
Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 - 96,00
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Studium, Arbeitsplatzsuche