Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Ausländerbehörde.
Ansprechpartner
Ausländerbehörde
Aktuelles
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine weltoffene Stadt. Hier wohnen, studieren und arbeiten circa 71.000 ausländische Staatsangehörige – für deren aufenthaltsrechtlichen Belange ist die Ausländerbehörde zuständig.
Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde beraten Sie bei Ihren Anliegen und helfen bei der Erledigung der Formalitäten.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Willy-Brandt-Allee
Linien:- Bus: Linie 5, 8, 15, 18 und 38
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Lift vom EG in den 1. Stock
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen finden nur mit einem Termin statt.
Bitte sehen Sie von einer Vorsprache ohne einen Termin ab, da ohne einen Termin kein Einlass gewährt wird.
Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte den Link Terminanfrage Ausländerbehörde | Landeshauptstadt Wiesbaden
Bitte beachten Sie, dass wir nur Termine an Personen mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden vergeben.
Aufenthaltsgestattung (Asyl)
Sie müssen für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung (Asyl) keinen Termin vereinbaren.
Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgestattung (Asyl) kommen Sie bitte zu den folgenden offenen Sprechzeiten zu uns: Montag und Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr, Zimmer 001 (Erdgeschoss). Bitte bringen Sie Ihre aktuelle Aufenthaltsgestattung mit.
Erreichbarkeit
Zusätzlich können Sie uns montags, dienstags und freitags zwischen 8 und 11 Uhr und mittwochs zwischen 14 und 17 Uhr über unsere Servicehotline 0611/31–3657 erreichen oder uns jederzeit eine E-Mail schreiben an auslaenderbehoerde@wiesbaden.de Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
ABH, Ausländer, Ausländeramt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021
Stichwörter
Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Arbeitsplatzsuche