Tarifregister AuskunftOnline erledigen

    Auskunft über Tarifverträge

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Länder führen sogenannte Tarifregister. Die Tarifregister sind öffentlich. Es besteht die Möglichkeit, Auskünfte zu Tarifverträgen zu erhalten.

    Beschreibung

    Im Tarifregister werden alle Tarifverträge gesammelt und registriert, die für den räumlichen Geltungsbereich des Bundes oder jeweiligen Landes abgeschlossen wurden. Im Wege der Amtshilfe werden Auskünfte an die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere öffentliche Einrichtungen erteilt. Darüber hinaus können Beschäftigte und Arbeitgeber Einsicht in die registrierten Tarifverträge nehmen oder Auskünfte aus diesen erhalten.

    Das Tarifregister erteilt Auskünfte:

    • über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
    • über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
    • über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
    • über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.

    Außerdem besteht nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.

    Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden Tarifverträge in der Regel nicht weitergegeben bzw. übersandt.

    • Arbeitgeber, die Mitglied des tarifabschließenden Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband
    • Beschäftigte, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten Tarifverträge von ihrer Gewerkschaft
    • Tarifgebundene Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen
    • Die amtlichen Bekanntmachungen über Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärungen, den Erlass und die Beendigung von Allgemeinverbindlicherklärungen finden Sie im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers.

    Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder - wenn Sie Mitglied sind - an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.

    Online-Dienst

    Auskunft über Tarifverträge

    ID: L100001_369717630

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Tarifregister des Landes Hessen

    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Abteilung III "Arbeit"
    Referat III 7

    Sonnenberger Str. 2/2a

    65193 Wiesbaden


    E-Mail: tarifregister@hsm.hessen.de
    Telefon: 0611/ 32 19 34 95

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales - Abteilung III "Arbeit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenberger Straße 2 / 2a

    65193 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3219-3495

    E-Mail: tarifregister@hsm.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenberger Straße 2 / 2a

    65193 Wiesbaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

    Di. 08:00 - 16:30 Uhr

    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

    Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Fr. 8:00 - 15:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.

    Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.

    Kontakt

    Telefon: +49 611 3219-0

    Telefax: +49 611 32719-3700

    E-Mail: poststelle@hsm.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HSM, Sozialministerium

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage über das Onlineantragsformular wird die gewünschte Auskunft auf telefonischen Weg erteilt.

    Ebenfalls ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine Einsichtnahme vor Ort möglich.

    Die Einsichtnahme oder Auskunft ist einzuschränken oder zu verwehren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der betreffende Tarifvertrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten beinhaltet.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche (durchschnittliche Bearbeitungsdauer).

    Kosten

    Die Auskunft aus dem Tarifregister ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Tarifarchiv, Tariflohn, Tarifverträge, Tarifregister, Tarifvertrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de