Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung für ein studienbezogenes Praktikum EU

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung für ein studienbezogenes Praktikum EU

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen hierfür erfüllen.

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Diesbezüglich ist auf die Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen abzustellen, siehe unter weiterführende Informationen.

    Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorgeberechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck des studienbezogenen Praktikums zustimmen.

    Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.

    Hinweise für Darmstadt: Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU

    Visumspflicht
    Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum.

    Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten.

    Ein Aufenthaltstitel für ein studienbezogenes Praktikum EU muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.

    Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.

    Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Erwerbstätigkeit
    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zu einer weiteren Beschäftigung.

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Darmstadt
    • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum. Die Vereinbarung muss folgendes enthalten:
    • → eine Beschreibung des Programms für das Praktikum einschließlich des Bildungsziels oder der Lernkomponenten,
    • →die Angabe der Dauer des Praktikums,
    • →die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung,
    • →die Arbeitszeiten und das Rechtsverhältnis zwischen dem Praktikanten und der aufnehmenden Einrichtung,
    • Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen.
    • Sie befinden sich im Studium in einem Drittstaat oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
    • Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Hochschulabschluss oder dem Studium.
    • Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu 6 Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung entstehen für die für den Lebensunterhalt des Praktikanten während des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und für die Abschiebu

    Visumspflicht
    Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum.

    Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten.

    Ein Aufenthaltstitel für ein studienbezogenes Praktikum EU muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.

    Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden.

    Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Erwerbstätigkeit
    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zu einer weiteren Beschäftigung.

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Darmstadt
    • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum. Die Vereinbarung muss folgendes enthalten:
    • eine Beschreibung des Programms für das Praktikum einschließlich des Bildungsziels oder der Lernkomponenten,
    • die Angabe der Dauer des Praktikums,
    • die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung,
    • die Arbeitszeiten und das Rechtsverhältnis zwischen dem Praktikanten und der aufnehmenden Einrichtung,
    • Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen.
    • Sie befinden sich im Studium in einem Drittstaat oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
    • Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Hochschulabschluss oder dem Studium.
    • Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu 6 Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung entstehen für die für den Lebensunterhalt des Praktikanten während des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und für die Abschiebu

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Sachgebiet Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Wichtig: Vorsprachen sind nur mit Termin möglich! Formular "Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde" Formular "Terminvergabe zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung" Montag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 Uhr - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr - 19:00 Uhr (von 15:00 bis 19:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin) Freitag 07:00 Uhr - 12:30 Uhr   Telefonsprechzeiten: Dienstag 09:30 Uhr - 12:30 Uhr Mittwoch 09:30 Uhr - 12:30 Uhr Donnerstag 09:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Visum, soweit erforderlich
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Nachweise über eine Praktikumsvergütung oder Sperrkonto bei einer Bank)
    • Mietvertrag
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
    • Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
    • Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung

    Hinweise für Darmstadt: Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU

    • Gültiger Pass
    • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
    • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
    • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
    • → Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 11.208,00 Euro Guthaben bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.604,00 Euro ausreichend sein).
    • → Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein.
    • → Verpflichtungserklärung
    • Krankenversicherungsnachweis:
    • → wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • →wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
    • Nachweis über den erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
    • Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
    • Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung
    • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
    • Gültiger Pass
    • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
    • Formular Antrag auf Erteilung bzw. Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
    • 1 aktuelles biometrisches Foto:35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt:
    • Aktueller Stand des Girokontos bei einer deutschen Bank über mindestens 11.208,00 Euro Guthaben bei der Ersterteilung (bei der Verlängerung können auch 5.604,00 Euro ausreichend sein).
    • Im Einzelfall kann die Vorlage eines Sperrkontos erforderlich sein.
    • Verpflichtungserklärung
    • Krankenversicherungsnachweis:
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
    • Nachweis über den erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
    • Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
    • Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung
    • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

    Formulare

    -    Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    -    Onlineverfahren vereinzelt möglich 
    -    Schriftform erforderlich: ja 
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja
     

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum abgeschlossen.
    • Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen.
    • Sie befinden sich im Studium in einem Drittstaat oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
    • Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Hochschulabschluss oder dem Studium.
    • Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung, die für den Lebensunterhalt des Ausländers/der Ausländerin während des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und für die Abschiebung entstehen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des studienbezogenen Praktikums gesichert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Darmstadt: Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU

    § 16e AufenthG ( hhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16e.html )
    § 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

    § 16e AufenthG ( hhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16e.html )
    § 45 Aufenthaltsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html)

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde

    Fristen

    -    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
    -    Widerspruchsfrist: 1 Monat 
     

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise für Darmstadt: Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU

    Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
    Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

    Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.
    Zahlungsmöglichkeiten: am Zahlautomat bar oder mit EC-Karte

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 03.11.2021

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Drittstaat, Einwanderung, Hochschulabschluss, Aufenthaltstitel, Studienbezogenes Praktikum EU, Einreise, Kostenübernahmeerklärung, Aufenthaltserlaubnis, Praktikum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)