Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen

    Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl zu stellen. Er muss den

    • Familiennamen,
    • die Vornamen,
    • das Geburtsdatum,
    • die genaue Anschrift enthalten.
    • Der Antrag muss zudem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

    Voraussetzungen

    Deutsche Wahlberechtigte werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl,

    • für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung,
      • als Kapitän beziehungsweise Kapitänin oder
      • als Besatzungsmitglied eines Seeschiffes unter deutscher Flagge oder
      • als Binnenschiffer oder Binnenschifferin eines im deutschen Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffes oder
      • für eine Justizvollzugsanstalt oder einer ähnlichen Einrichtung in Deutschland

    gemeldet sind.

    Auf Antrag werden deutsche Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
    wenn sie

    • ohne eine Wohnung innezuhaben sich in der Bundesrepublik Deutschland gewöhnlich aufhalten oder
    • sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden, ohne dass eine Eintragung von Amts wegen erfolgt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden können, erfolgt eine Eintragung wie folgt:

    • Sie stellen spätestens bis zum  21. Tag vor der Wahl einen schriftlichen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Behörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Wählerin, Wahl, Wahlen, Inlandsdeutscher, Europawahl, Inlandsdeutsche, Wähler, Wahlberechtigte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)