Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen

    Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
    Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

    zuständige Stelle

    Den Antrag auf Eintragen in das Wählerverzeichnis stellen Sie bei der letzten Stadt oder Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.

    Ansprechpartner

    Haupt- und Personalamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossgasse 4

    36124 Eichenzell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gemeindeverwaltung:

    Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
    Mi              08.00 bis 12.00 Uhr
                      14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr               08.00 bis 12.00 Uhr
     

    Bürgerbüro:

    Mo. Di. Do.   08.00 bis 16.00 Uhr
    Mi.                08.00 bis 12.00 Uhr
                         14.00 bis 18.30 Uhr
    Fr.                 08.00 bis 12.00 Uhr
    Sa.*              10.00 bis 12.00 Uhr
    * nur in geraden Kalenderwochen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bezahlsysteme

    Bankverbindung

    Gemeinde Eichenzell

    Empfänger: Gemeinde Eichenzell

    IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(ePayment)

    Stichwörter

    Gremien, Gremienbüro, Büro der Stadtverordnetenversammlung, Hauptamt, Personal, Personalabteilung, Personalamt, Personalverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

    Formulare

    Anlage 2 zur Europawahlordnung


    Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

    Voraussetzungen

    Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
    Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

    • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
    • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
    • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
    • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
    • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:

    • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Stadt oder Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
    • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
    • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

    Fristen

    Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Behörde zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wählerin, Wählerverzeichnis, Auslandsdeutsche, Wahl, Auslandsdeutscher, Wähler, Wahlen, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English