Europawahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbare Personen zur Europawahl

    Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.

    Beschreibung

    Sie können sich zur Europawahl unter bestimmten Voraussetzungen selbst als Bewerberin oder Bewerber zur Wahl stellen. Sie müssen hierfür zunächst wählbar sein.

    Als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind Sie wählbar, wenn Sie am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Sie sind allerdings nicht wählbar, wenn Sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung Ihr aktives Wahlrecht oder Ihre Wählbarkeit verlieren oder keine öffentlichen Ämter wahrnehmen dürfen.

    Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, sind Sie wählbar, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sind nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland oder Ihrem Herkunftsland vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen wurden oder Ihnen Ihre Wählbarkeit auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aberkannt wurde. Sie sind auch nicht wählbar, wenn Sie in Deutschland auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung kein öffentliches Amt ausüben dürfen.

    Für die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag eine Wählbarkeitsbescheinigung aus.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 4 - 8

    63322 Urberach

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkstreifen direkt vor dem Rathaus
    Gebührenfrei

    Parkplatz: weitere Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Urberach
      Linien:
      • Bus: Linie Linie U

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

    Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

    Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

    Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

    Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

    TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

    Telefonnummern
    Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

    Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

    Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

    Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

    Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

    Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

    EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

    Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen hierfür ihren Personalausweis oder Ihr ausländisches Ausweisdokument.

    Voraussetzungen

    Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag

    • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und als Unionsbürger in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten  und
    • das 18 Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem dürfen Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Voraussetzungen Ihrer Wählbarkeit sind in der Regel im Melderegister hinterlegt. Die Bescheinigung der Wählbarkeit stellt auf Antrag für Bewerber in Deutschland die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus. Für Bewerber, die keine Wohnung in Deutschland innehaben und sich dort auch sonst nicht gewöhnlich aufhalten, erteilt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Wählbarkeitsbescheinigung. Sie ist bei der für den Wohnort des Bewerbers oder Ersatzbewerbers zuständigen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, sonst unmittelbar unter Vorlage der erforderlichen Nachweise zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kandidaten, Europawahl, Wählbarkeit, Kandidatinnen, Wähler, Wahl, Wahlen, Wahlvorschlag, wählbar, Wählerin, Bewerber, Bewerberin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)