Europawahl Feststellung von Ausschlussgründen
    99128003037001

    Ausschluss von Europawahl

    Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen sein.
    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
    Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

    Zuständigkeit

    Stadt -oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde - Wahlen

    Aktuelles

    Das Wahlamt ist für die Vorbereitung und Durchführung bspw. des Bügermeisters / der Bürgermeisterin im Wege der Direktwahl zuständig.
    Zu den Aufgaben gehört ebenalls die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen, Landtagswahl, Bundestagswahl sowie der Europawahl.

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Bei Anliegen, die das Bürgerbüro und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)

    Fax: 05665 7909-80

    E-Mail: prast@gemeinde.edermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsland.

    Voraussetzungen

    Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

    • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
    • die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wahlberechtigte, Wählen, Wähler, Ausschluss, Ausschlussgrund, Europawahl, Wahlen, Wahlen, Wahlausschluss, Wahlberechtigter, Wahl, Wählerin, Ausschlussgründe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019