Ausschluss von Europawahl
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen sein.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.
Zuständigkeit
Stadt -oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Zentrale Verwaltung
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Öffnungszeiten
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Jesberg
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bürgerbüro Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Beschreibung
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Verena Schneider
Postanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
E-Mail: v.schneider@gemeinde-muenchhausen.de
Fax: 06457 9122-23
Telefon Festnetz: 06457 9122-14
Weitere Informationen
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsland.
Voraussetzungen
Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:
- die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
- die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021
Stichwörter
Wahlen, Ausschluss, Ausschlussgründe, Ausschlussgrund, Wahlberechtigte, Europawahl, Wahl, Wählerin, Wahlen, Wahlberechtigter, Wählen, Wahlausschluss, Wähler