Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der Meldebehörde anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen und innerhalb Deutschlands nicht bereits für eine Wohnung gemeldet sind, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet
zuständige Stelle
die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Zuständigkeit
an die zuständige Meldebehörde
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Bürgerbüro "Stadtpunkt"
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 07:30 -12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970272(06190 970273 06190 970274 06190 970284)
Telefax: 06190 970270
E-Mail: stadtpunkt@hattersheim.de
Internet
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerbüro, Bürgerdienste, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Kinderreisepass, Meldeamt-Passwesen, Pass, Passamt, Passbehörde, Reisepass, Stadtpunkt
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Bearbeitungsdauer
in der Regel sofort
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021