Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

    Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

    Auf eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen  in explosionsgefährdeten Bereichen kann durch ein ausgearbeitetes und geprüftes Instandhaltungskonzept verzichtet werden.

    Beschreibung

    Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss gleichwertig sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit dauerhaft gewährleistet ist.

    Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen einer Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14-16

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II

    Adresse

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    Liebigstraße 14-16

    35390 Gießen

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    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Durch ein Instandhaltungskonzept, das gleichwertig sicherstellt, dass ein sicherer Zustand aufrecht erhalten wird und die Explosionssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, kann bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf eine wiederkehrende Prüfung für bestimmte Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen verzichtet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 31.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gefahr, Anlage, Wartung, Instandhaltungskonzept, Explosion

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de