• Solms (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme

Auf eine wiederkehrende Prüfung von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen  in explosionsgefährdeten Bereichen kann durch ein ausgearbeitetes und geprüftes Instandhaltungskonzept verzichtet werden.

Beschreibung

Auf wiederkehrende Prüfungen von bestimmten Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen kann u.U. verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungskonzept festgelegt hat. Dieses muss gleichwertig sicherstellen, dass ein sicherer Zustand der Anlage aufrechterhalten wird und die Explosionssicherheit dauerhaft gewährleistet ist.

Die Eignung des Instandhaltungskonzepts ist im Rahmen einer Prüfung zu bewerten. Die im Rahmen des Instandhaltungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

Adresse

Hausanschrift

Liebigstraße 14-16

35390 Gießen

Postanschrift

Postfach 10 08 51

35338 Gießen

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: 0641 303-0

Telefax: 0641 303-3203

E-Mail: arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 24.05.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

Adresse

Hausanschrift

Gymnasiumstraße 4

65589 Hadamar

Postanschrift

Postfach 10 08 51

35338 Gießen

Öffnungszeiten

  • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
  • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 641 303-8600

Telefax: +49 641 303-8611

E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 28.10.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Voraussetzungen

Durch ein Instandhaltungskonzept, das gleichwertig sicherstellt, dass ein sicherer Zustand aufrecht erhalten wird und die Explosionssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, kann bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen auf eine wiederkehrende Prüfung für bestimmte Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen verzichtet werden.

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 31.08.2022

Version

Technisch erstellt am 02.12.2020

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Anlage, Instandhaltungskonzept, Wartung, Explosion, Gefahr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019