unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die die Meldebehörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.
Beschreibung
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Sollten Sie demzufolge feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, beantragen Sie formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten.
Die Meldebehörde überprüft sodann die Angaben anhand zum Nachweis vorzulegender Unterlagen und nimmt die erforderlichen Korrekturen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörden
Zuständigkeit
Die zuständigen Meldebehörden.
Ansprechpartner
Für Idstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
Formulare
keine
Voraussetzungen
Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.
Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig oder unvollständig sind, erfolgt die Berichtigung/Ergänzung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.
Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.
Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Gering.
In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.
Kosten
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.06.2022
Stichwörter
Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher, Unvollständige Daten, Meldebehörde, Vervollständigung, Meldedaten, Unrichtige Daten, Berichtigung