Güterrechtsregister Eintragung
Wenn Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, können Sie den gewählten Güterstand im Güterrechtsregister eintragen lassen.
Beschreibung
Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einer Notarin bzw. einem Notar beraten. Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen. Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.
zuständige Stelle
- örtlich zuständiges Amtsgericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- notariell beurkundeter Ehevertrag
- notariell beglaubigter Antrag beider Ehegatten
- Heiratsurkunde
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Sie haben einen Ehevertrag bei einer Notarin bzw. einemNotar geschlossen, weil Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern möchten. Eine Eintragung ihres gewählten Güterstandes kann erfolgen, wenn Sie
- die Eintragung in notariell beglaubigter Form beim Güterrechtsregister beantragen und
- den notariell beurkundeten Ehevertrag vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Notarin bzw. einen Notar.
- Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern.
- Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag beurkunden.
- Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen.
- Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen.
- Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen
- Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Anmeldung im zuständigen Amtsgericht ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.
Kosten
- Notarkosten: Die Kosten für die Beurkundung des Ehevertrages und der Anmeldung durch eine Notarin bzw. einen Notar bestimmen sich jeweils nach dem gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten
- Gerichtsgebühren: Gebühr für die Eintragung im Güterrechtsregister: Gebühr von 100 € (Nr. 13200 KV GNotKG)
- Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung in der Zeitung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 22.06.2021
Stichwörter
Zugewinngemeinschaft, gesetzlicher Güterstand, Gütergemeinschaft, Änderung, Ehevertrag, Aufhebung, Gütertrennung