Verlängerung der Prüffrist einer überwachungsbedürftigen Anlage nach Betriebssicherheitsverordnung Genehmigung

    Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verlängerung einer Prüffrist

    Sie können als Arbeitgeber die Verlängerung der Prüffristen für Ihre betrieblichen überwachungsbedürftigen Anlagen beantragen.

    Beschreibung

    Die Verlängerung von Prüffristen ist je nach Einzelfall auf Antrag für nachstehende Anlagen möglich:

    • Aufzugsanlagen,
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
    • Druckanlagen,
    • Krane,
    • Flüssiggasanlagen,
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114

    60327 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse
      • Bus: Linie diverse
      • Regionalbahn: Linie diverse
      • Straßenbahn: Linie diverse

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Gewährleistung der Sicherheit der Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Entscheidung im Einzelfall

    Fristen

    In der Regel frühestens nach der ersten wiederkehrenden Prüfung. Sofern ausreichende Erkenntnisse über die betriebsbedingten Einflüsse auf die Lebensdauer vorliegen, kann die Prüffristverlängerung auch vor der ersten wiederkehrenden Prüfung genehmigt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verlängerung Prüffrist, Betriebssicherheitsverordnung, Überwachungsbedürftige Anlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)