Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Ausnahmegenehmigung

    Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

    Bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung führen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen zugelassen werden.

    Beschreibung

    Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I

    Adresse

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14-16

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    65589 Hadamar

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
    • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit folgenden Angaben

    • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
    • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
    • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
    • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
    • Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde

    Voraussetzungen

    Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung,
    • Prüfung,
    • Bescheidung

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausnahmen, Verwendung Arbeitsmittel, Betriebssicherheitsverordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)