Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Ausnahmegenehmigung

    Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

    Bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung führen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte. Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen zugelassen werden.

    Beschreibung

    Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17

    65205 Wiesbaden

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
    • Haltestelle: Tillpetersrech
      Linien:
      • Bus: Linie 5
    • Haltestelle: Am Hochfeld
      Linien:
      • Bus: Linie 15
      • Bus: Linie 28
    • Haltestelle: Kreuzberger Ring
      Linien:
      • Bus: Linie 15
      • Bus: Linie 28

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit folgenden Angaben

    • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
    • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
    • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
    • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
    • Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde

    Voraussetzungen

    Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung,
    • Prüfung,
    • Bescheidung

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2020

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Betriebssicherheitsverordnung, Verwendung Arbeitsmittel, Ausnahmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019