Verwendung von Arbeitsmitteln Entgegennahme Dokumentation und Nachweis der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zu verantwortlichen Personen sowie Schutzmaßnahmen
Auf Verlangen sind die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Angaben zur verantwortlichen Person zu übermitteln.
Beschreibung
Verlangen nach Vorlage der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung den Nachweis das diese auf Basis der rechtlichen Anforderungen erstellt wurde und Angaben zur verantwortlichen Person und zu den getroffenen Schutzmaßnahmen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.1 - Arbeitsschutz Gießen I
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 31.08.2022