Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Schadensfall

    Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

    Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzberger Ring 17

    65205 Wiesbaden

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
    • Haltestelle: Am Hochfeld
      Linien:
      • Bus: Linie 15
      • Bus: Linie 28
    • Haltestelle: Kreuzberger Ring
      Linien:
      • Bus: Linie 15
      • Bus: Linie 28

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

    • Schilderungen zum Schadeneintritt,
    • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
    Zu den Daten gehören beispielsweise:

    • Hersteller
    • Bezeichnung
    • Herstellnummer
    • Baujahr

    Fristen

    Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verwendung Arbeitsmittel, Anzeige, Schadensfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)