Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
- Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
- Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 25.2 - Arbeitsschutz Gießen II
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.01.2024
Stichwörter
Anzeige, Verwendung Arbeitsmittel, Unfall