Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Linien:- Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
- Haltestelle: Am Hochfeld
Linien:- Bus: Linie 15
- Bus: Linie 28
- Haltestelle: Kreuzberger Ring
Linien:- Bus: Linie 15
- Bus: Linie 28
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Fristen
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.01.2024
Stichwörter
Anzeige, Verwendung Arbeitsmittel, Unfall